Hausordnung Eissporthalle Bäretswil

  • Den Gebäuden, Räumlichkeiten, dem Eisfeld, der Infrastruktur und den Apparaturen ist grösste Sorgfalt entgegenzubringen.
  • Die Benutzer haften in vollem Umfang für alle fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden, wie z.B. durch Stockschläge und Schlittschuhstöße gegen Türen, WC-Anlagen, Garderoben usw.
  • Die Garderoben sind 45 Minuten nach dem Spiel oder Training sauber und aufgeräumt zu verlassen! (Fest vermietete Garderoben sind bis spätestens 23:00 Uhr zu räumen.)
  • Nach 20:00 Uhr muss auf dem gesamten Parkplatzareal die Nachtruhe strikt eingehalten werden!
  • Das Rauchen ist in der gesamten Eishalle verboten!
  • Das Betreten der Eisfläche während der Eisreinigung ist nicht gestattet!
    (Sonderbewilligungen erfolgen nur durch den Eismeister.)
  • Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Für Unfälle und sonstige Schäden, die durch Nichtbeachten von Weisungen des Betriebspersonals, mangelnde Vorsicht, Selbstverschulden oder das Verschulden Dritter entstehen, sowie bei Diebstählen, lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab.

Bäretswil, 01. Dezember 2011
Eissporthalle Bäretswil, Besitzer und Betriebsleitung